Produkt zum Begriff Krankengeld:
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
F&E-Verträge
F&E-Verträge , Das als »Rosenberger« bekannte Standardwerk zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen wird in 4. Auflage von Prof. Dr. Sebastian Wündisch zusammen mit Dr. Markus Zirkel - Direktor Recht und Compliance - Fraunhofer-Gesellschaft als Mitherausgeber, sowie einem Autorenteam bestehend aus namhaften Praktikern aus Forschungseinrichtungen und Kanzleien weitergeführt. Das Autorenteam wurde im Vergleich zur Vorauflage deutlich erweitert. Neu in der 4. Auflage: Ökonomische Einführung zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen Rechtsformen für Forschungskooperationen und Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen Besonderheiten von F&E in Life Sciences Behandlung von Open Source und Daten in F&E Verträgen Neuer Unionsrahmen F&E&I 2022 und neue F&E Gruppenfreistellungsverordnung 2023 Compliance und Außenwirtschaftsrecht bei F&E Verträgen Vollständig neu erarbeitete Vertragsmuster Die Herausgeber: Prof. Dr. Sebastian Wündisch Dr. Markus Zirkel Die Autor:innen: Thorsten Adelhardt (LL.M.) Dr. Fabian Badtke (LL.M) Sven Brunsmann-Rieter Jochen Fiedler Prof. Dr. Marvin Hanisch Christian Heite (LL.M.) Dr. Ulf Johann Nikolai Schmeißer Marco Stief Bernhard von Wendland Prof. Dr. Sebastian Wündisch (LL.M) Dr. Markus Zirkel Prof. Dr. Christian Czychowski Franca Thomas Christian Kachel Henrike Bökenkamp Dr. SIlja Krekel , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 209.00 € | Versand*: 0 € -
Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown
Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown , Wie klingt der Jazz der Zukunft? Wen erreichen wir mit dieser Musik und wen wollen wir erreichen? Wie wichtig sind Räume, im wörtlichen genauso wie im metaphorischen Sinne, um musikalische Kreativität zu ermöglichen, und wie sichern wir diese? Wie sahen Musiker:innen der Vergangenheit die Zukunft ihrer Kunst und was lässt sich daraus für die Gegenwart ableiten? Macht es überhaupt noch Sinn von der Zukunft einer Musik zu sprechen, die als Genre Vergangenheit zu sein scheint? Und überhaupt: Was ist eigentlich "Jazz" in einer Welt des Post-Genre? Dieses Buch enthält einige Antworten, vor allem aber weitere Fragen, die zeigen, dass Jazz, improvisierte Musik, Black American Music oder wie immer man sie bezeichnen will, gerade deshalb eine Zukunft hat, weil sie Diskurse der Gegenwart aufgreift, dreht, wendet und dabei neue Perspektiven aufzeigt. , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften
Preis: 29.00 € | Versand*: 0 € -
Vorsorge-Test Hormone Frau
Hormonprofil Frau plus: Östradiol, Östriol, Progesteron, Testosteron, DHEA, Cortisol. Selbsttest zur Eigenannwendug, Sie erhalten vom Labor eine ausführliche wissenschaftliche Auswertung.Die Untersuchung umfasst die Bestimmung der weiblichen Hormone Östradiol, Östriol, Progesteron, Testosteron, DHEA, Cortisol. In erster Linie ist der Verhältnis der einzelnen Hormone zueinander bei der Beurteilung der ermittelten Hormonwerte im Speichel von Bedeutung. Frauen sollten die Probe vorzugsweise zwischen dem 19. und 21. Zyklustag nehmen.Da die Probennahme nicht-invasiv und schmerzlos ist und zu jedem beliebigen Zeitpunkt an jedem Ort erfolgen kann, bietet die Hormondiagnostik aus Speichel Vorteile gegenüber der Bestimmung aus Blut. Die Hormonbestimmung aus Saliva ist besonders aussagekräftig, da gezielt der freie, biologisch aktive Anteil der Hormone ermittelt wird.Das Testset umfasst: 1 Anleitung zur Probengewinnung 1 Probenbegleitschein 1 Garantieschein 3 Speichelgefäße (Saliva) 3 Strohhalme 3 Etiketten Probe 1-3 mit Aufdruck: Name, Datum, Uhrzeit 1 Versandgefäß 1 blaue Versandtasche Nach Ihrer Bestellung schicken wir Ihnen das gewünschte Hormone Frau plus Test-Paket mit einer ausführlichen Anleitung zu. Sie geben den Speichel in ein Röhrchen, schicken es in einem vorbereiteten Kuvert an unser Partnerlabor GANZIMMUN DIAGNOSTICS AG und erhalten einen Befund mit der Bewertung Ihres Profils. Wichtiger Hinweis:Alle Informationen über die Anwendungsmöglichkeiten und Ergebnisse des Tests zu Hormonstörungen dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keinesfalls eine medizinische Beratung dar und können keinesfalls den fachkundigen Rat durch einen Arzt, Apotheker und/oder Heilpraktiker ersetzen. Bitte konsultieren Sie Ihren Therapeuten zur Beratung bei hormonellen Störungen.Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei diesem Test eine Erstattung durch die Private Krankenkasse nicht immer gewährleistet ist. Klären daher bitte mit Ihrer Krankenkasse ab, ob die Leistungen erstattet werden.Hormone Frau plus Inverkehrbringer: medivere GmbH, Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz
Preis: 124.99 € | Versand*: 0.00 €
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Wie lange Krankengeld bei Selbständigen?
Die Dauer des Krankengeldes bei Selbständigen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der individuellen Versicherungssituation und den Vertragsbedingungen der Krankenversicherung. In der Regel erhalten Selbständige Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel bei länger andauernden schweren Erkrankungen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die eigenen Versicherungsbedingungen zu informieren, um im Krankheitsfall gut abgesichert zu sein. Zusätzlich können Selbständige auch eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein.
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Wie zahlt Krankenkasse Krankengeld?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel direkt an den Versicherten aus. Dies geschieht in der Regel monatlich im Nachhinein. Um Krankengeld zu erhalten, muss der Versicherte eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch gibt es eine Obergrenze. Die Zahlung des Krankengeldes endet, wenn der Versicherte wieder arbeitsfähig ist oder die maximale Bezugsdauer erreicht wurde.
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Wie zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel direkt an den Versicherten aus. Dies geschieht in der Regel monatlich im Voraus. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes des Versicherten, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Krankenkasse benötigt für die Auszahlung des Krankengeldes eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten. In einigen Fällen kann das Krankengeld auch an den Arbeitgeber ausgezahlt werden, wenn dieser die Lohnfortzahlung übernimmt.
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Wann darf Krankenkasse Krankengeld verweigern?
Die Krankenkasse darf Krankengeld verweigern, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht ärztlich bescheinigt ist oder nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Auch wenn die Krankheit nicht die erforderliche Mindestdauer hat oder die versicherte Person während der Arbeitsunfähigkeit einer selbstverschuldeten Krankheitsursache nachgegangen ist, kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern. Zudem kann die Krankenkasse Krankengeld ablehnen, wenn die versicherte Person während der Arbeitsunfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich nicht an ärztliche Anweisungen hält. Es ist wichtig, dass die versicherte Person alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld erfüllt, um eine Verweigerung seitens der Krankenkasse zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Krankengeld:
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Wann zahlt die Krankenkasse das Krankengeld?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist und dadurch einen Verdienstausfall hat. Die Zahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel nach einer bestimmten Karenzzeit, die je nach Versicherungstarif unterschiedlich sein kann. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes der versicherten Person, jedoch gibt es eine Obergrenze. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld solange, wie die Arbeitsunfähigkeit andauert und die versicherte Person die erforderlichen Nachweise erbringt.
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Wie zahlt die Krankenkasse Krankengeld aus?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel direkt an den Versicherten aus. Dies geschieht in der Regel monatlich im Voraus. Der Betrag wird auf das angegebene Konto des Versicherten überwiesen. Es ist wichtig, dass der Versicherte der Krankenkasse regelmäßig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt, um weiterhin Krankengeld zu erhalten. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts des Versicherten, kann aber je nach individuellem Tarifvertrag variieren.
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Kann die Krankenkasse mit Krankengeld streichen?
Kann die Krankenkasse mit Krankengeld streichen? Ja, die Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen das Krankengeld streichen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankheit nicht mehr vorliegt, der Versicherte wieder arbeitsfähig ist oder wenn falsche Angaben gemacht wurden. Es ist wichtig, dass der Versicherte alle Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfüllt und die Krankenkasse über alle relevanten Informationen informiert, um Probleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
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Kann die Krankenkasse gezahltes Krankengeld zurückfordern?
Kann die Krankenkasse gezahltes Krankengeld zurückfordern? Ja, die Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen gezahltes Krankengeld zurückfordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankmeldung rückwirkend geändert wird oder wenn der Versicherte während des Krankengeldbezugs Einkommen aus einer anderen Quelle erhält. In solchen Fällen kann die Krankenkasse das zu Unrecht gezahlte Krankengeld zurückfordern. Es ist daher wichtig, alle relevanten Informationen korrekt und zeitnah an die Krankenkasse zu übermitteln, um Rückforderungen zu vermeiden. Betroffene sollten sich im Zweifelsfall an ihre Krankenkasse wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.
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